
Unser Beratungsteam
Unser Beratungsteam


Beratungskonzept
Zuständigkeiten
An der Bonifatiusschule sind die Aufgaben im Bereich Beratung auf unterschiedliche Zuständigkeiten verteilt. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen beratungsspezifischen Bereiche sind in den entsprechenden Konzepten ausgearbeitet. Die Bonifatiusschule hat ein schuleigenes Kinderschutzkonzept, ein Schulpastoralkonzept, ein Förder- und Inklusionskonzept und Schulseelsorgekonzept.
Die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Profession stehen im regelmäßigen Austausch. Beim 14-tägig stattfindenden „Runden Tisch“ werden die Fälle innerhalb des Beratungsteams aufgeteilt.
Die Verantwortung für den Fall liegt bei der zugeteilten Person. Natürlich können Fälle in besonderen Situationen auch zusammen betreut werden.
Unser Leitbild von Beratung
- Beratung ist eine Option.
- Man kann sie annehmen, muss aber nicht.
- Beratung kann helfen, die Perspektive zu verändern.
- Beratung ist nicht die Präsentation von Lösungen.
- Beratung ist ein Angebot, gemeinsam nach Alternativen zu schauen.
- Der Beratende vermag dem Ratsuchenden unter Umständen eine andere Brille aufzusetzen.
- Beratung versucht, Sehnsucht zu wecken: Sehnsucht nach der Veränderung eines unerfreulichen Zustandes.
- Wenn gemeinsam ein Problem betrachtet wird, gucken 4 Augen auf ein Problem. Dann lässt sich auch mal die Perspektive wechseln, dann kann man auch mal die Brille abnehmen, ein anderes Gestell aufsetzen, oder eine Gleitsichtbrille probieren. Gemeinsam erhält die Ratsuchenden unter Umständen wieder Durchblick und kann sich danach die Augen reiben.
Was der Mensch allein entdeckt hat, wirkt viel nachhaltiger als das,
was jemand anderes ihm sagt.
(Steve de Shazer)
Beratung an der Bonifatiusschule ist an der konkreten Lebenswelt der Ratsuchenden orientiert und stellt die Ressourcen, Kompetenzen und Stärken der Ratsuchenden in den Mittelpunkt. Allerdings werden dem Ratsuchenden keine Ratschläge erteilt, sondern die Ratsuchenden gelten als Expert*innen für ihr Thema, die Berater*innen sind die Expert*innen für den Prozess. Es ist nicht Aufgabe der Berater*innen, sich Lösungen für den Ratsuchenden auszudenken. Professionelle, lösungsorientierte Beratung besteht darin, durch geeignete Fragen und Impulse den RS dabei zu unterstützen, die für ihn geeigneten Lösungen selbst zu entdecken. Die Berate*innen sind ermutigend und Anstoßgeber*innen, sie stoßen Suchprozesse an, doch die Entdeckungen und Entscheidungen werden den Ratsuchenden überlassen.
Wie kommt Beratung zustande?
Schülerschaft, Kollegium und Eltern nehmen direkt und eigeninitiativ Kontakt zu den Beratenden auf.
Schüler*innen werden von aufmerksamen Kolleg*innen auf das Beratungsangebot aufmerksam gemacht, unter Umständen wird ihnen Beratung nahegelegt. Erreichbar ist das Beratungsteam der Boni unter .
Beratungsstand
Eine Beratung ist ein strukturiertes Gespräch von mindestens 30 Minuten Dauer. Es hat einen definierten Anfang und ein Ende. Beratungen sind lösungsorientiert und weisen Perspektiven auf. Die Gespräche finden in einem Beratungsraum statt.
Dokumentation
Beratungen werden dokumentiert und unter Verschluss gehalten. Die Notiz enthält den Namen der/des Ratsuchenden, das Datum, das Thema, getroffene Absprachen, Zielvereinbarungen und ggf. den Folgetermin.
Die Dokumentation soll den Verlauf von Beratung für den Berater*innen und die Ratsuchenden nachvollziehbar machen. Weiterhin bedeutet eine Dokumentation, dass Nachfragen jederzeit beantwortbar und ggf. Berichte verfasst werden können, wenn komplexere Fälle z.B. das Einschalten von ReBBZ erforderlich macht
Vertraulichkeit
Beratung beruht auf Vertraulichkeit und erfolgt auf der Grundlage eines Vertrauensverhältnisses. Das heißt, Informationen in der Beratung werden vertraulich behandelt und können nur mit vorheriger Einwilligung der/des Ratsuchenden weitergegeben werden.
Im Zuge der Fürsorgepflicht ist die Vertraulichkeit jedoch nicht bedingungslos aufrecht zu erhalten. Es gibt Anlässe, bei denen die Vertraulichkeit gebrochen werden muss, und wiederum andere, wo die Vertraulichkeit noch erwogen werden muss.
Ausnahmesituationen können sein:
- Kindeswohlgefährdung
- Strafbestände
- Gefährdungssituationen
Die Schulleitung ist bei diesen Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt. Die erforderliche Zusammenarbeit erfolgt dann mit den entsprechenden Institutionen, wie zum Beispiel dem ReBBZ, dem ASD, der Beratungsstelle Wilhelmsburg oder dem Kinderschutzzentrum.
Aufgabenspektrum
Die Aufgabe der Berater*innen besteht im Kern in der Ziel- und lösungsorientierten Beratung von Ratsuchenden. Das Beratungsteam ist Ansprechpartner für Schwierigkeiten und Konflikte, die im Zusammenhang mit Schule entstehen. Daher können sich alle Beteiligten, also die Schülerinnen und Schüler, die Kolleginnen und Kollegen und selbstverständlich die Eltern an das Team wenden.
Wir beraten und unterstützen sowohl den Einzelnen als auch Gruppen oder Klassen bei:
- Lernschwierigkeiten
- Erziehungsfragen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Gewalterfahrungen
- u.a. psychische und physische Gewalt auch Mobbing
- Erschöpfungszuständen
- Schulangst und Schulverweigerung
- Süchten unterschiedlichster Art
- Psychische Probleme, z.B. selbstverletzendes Verhalten, suizidale Gedanken